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Kennzeichnungsschilder im Brandschutz

Den Einbau von Brandschutzprodukten zurückverfolgen und wesentliche Arbeitsschritte nachvollziehen zu können, ist Aufgabe der Dokumentation. Einen hilfreichen Nachweis über wichtige Einbaudetails erbringt das Kennzeichnungsschild. Welche Abschottung, nach welchem Verwendbarkeitsnachweis, wann und von wem installiert wurde, ist hier abzulesen. Über die Pflicht zur Kennzeichnung entscheidet die Art des Verwendbarkeitsnachweises der vorliegenden Brandschutzlösung.

Abschottungen mit AbZ sind kennzeichnungspflichtig
Verfügen Brandschutzprodukte über eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ), sind Kennzeichnungsschilder ein Muss für einen regelkonformen Einbau. Bei Missel sind die R90-Abschottungen BSM-KR und BSM-GuKu von dieser Regelung betroffen. Bei diesen Brandschutz-Dämm-Manschetten sind die Kennzeichnungsschilder als Serviceleistung kostenlos mit im Lieferumfang enthalten. Zur zusätzlichen Kennzeichnung, z.B. auf der anderen Wandseite, oder als Ersatz sind auch einzelne Kennzeichnungsschilder für die BSM-KR und BSM-GuKu erhältlich.

Bei AbP - Transparenz steigern, durchgehend kennzeichnen
Keine Kennzeichnungspflicht besteht für Brandschutzlösungen mit Allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP). Die Kennzeichnung auch auf freiwilliger Basis durchzuführen hat den Vorteil einer vollständigen und transparenten Brandschutzdokumentation. Dadurch kann auf der Baustelle durchgängig jede Rohrdurchführung gekennzeichnet werden und somit entstehen bei der Abnahme keine Verwirrungen. Unterstützung bietet Missel mit extra gelisteten Kennzeichnungsschildern für seine Brandschutzlösungen BSM-S, MSA 4-BSM, BSM-R90, MSA 4-R90.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie einfach unsere technische Anwendungsberatung Tel. 0711/5308-111.

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