Zurück zur Übersicht

Stuttgart: Missel Leistungs­erklärung

Leistungserklärung (DoP) gemäß Bauproduktenverordnung (BauPV)

Seit 1. Juli 2013 ersetzt die Leistungserklärung die bisherige EG-Konformitätserklärung der Hersteller. Die Bereitstellung der Leistungserklärung erfolgt elektronisch oder in Papierform und muss nach Einbau des Bauproduktes mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Missel stellt die Leistungserklärung für die entsprechenden Produkte in elektronischer Form im Download­bereich zur Verfügung. Der Inhalt der Missel Leistungserklärung richtet sich nach dem in der BauPV Anhang III veröffentlichten Leistungserklärungsmuster.

leistungserklaerung_2019.jpg