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Zankapfel Schallschutz

Das Verwirrspiel um die neue DIN 4109 (07/2016) und die VDI 4100 (10/2012) bestimmt die Diskussion beim gebäude­technischen Schallschutz. Über die Maßgeblichkeit dieser Regelwerke in Verbindung mit den erwartbaren Schall­pegel­werten sind sich viele unklar. Zur Vermeidung von Ärger und Kosten wegen zu lauten Hausgeräuschen ist ein vernünftig ausgeführter Schallschutz einzige logische Konsequenz.

Zankapfel: Unzureichender Schallschutz kommt viele teuer zu stehen
Mit den teurer werdenden Immobilienpreisen steigen auch die Erwartungen der Kunden an Standards von Wohnkomfort. Ist es in einer Wohnung hinterher lauter als erwartet und die akustischen Werte bleiben hinter den Anforderungen zurück, dann kann Mietminderung durch den Mieter und Minderung des Kaufpreises durch den Bauherrn einer Eigentumswohnung erfolgen. Für die Durchsetzbarkeit seiner Ansprüche benötigt der Bauherr keine umfangreichen Kenntnisse über Schall­grenzwerte, um sich auf übliche Werte zu berufen.
 
Richtungsweisend: Anerkannte Regeln der Technik (aRdT)
Auf der sicheren Seite ist nach aktueller Rechtsprechung, wer bei der Ausführung von Schallschutzmaßnahmen die anerkannten Regeln der Technik zum Maßstab nimmt. Anhaltspunkte hierfür liefern die im privatrechtlichen Bereich verankerten Schallschutzstufen II und III der VDI 4100 sowie die Empfehlungen der DEGA. Währenddessen stellt die DIN 4109 nur eine absolute Mindestanforderung im öffentlich-rechtlichen Bereich dar.
 
Aktuell: Welche Schallschutzstandards Baukunden erwarten dürfen
In der DIN 4109 festgelegte Grundstandards entsprechen nicht mehr den heute üblichen und erwartbaren Komfort- und Qualitätsansprüchen. Basierend auf der gängigen Rechtsprechung, den medizinischen Erkenntnissen über die gesund­heits­störenden Langzeitfolgen von Lärm und den aRdT sind Schallpegel von ≤ 30 dB(A) im fremden Bereich als absolute Mindest­anforderung geschuldet. Im Zusammenhang mit Komfort und gehobener Ausstattung sind Schallpegel von ≤ 25 dB(A) als technisch möglicher Maßstab anzulegen. Zudem ist in Räumen der eigenen Nutzung ein maximaler Schallpegel von 30 dB(A) anzustreben.
 
Effektiv: Kleiner Aufwand, große Wirkung
Für die Planung ist eine akustisch günstige Grundrissplanung ratsam. In der Ausführungsphase hat sich die lückenlose Dämmung mit weichfedernden, körperschallentkoppelnden und zugleich reißfesten Missel Dämmsystemen bewährt. Eine Körperschalldämmung wie MSA 4 und MSA 9 ist für Guss- und Kunststoffrohre gleichermaßen erforderlich, unabhängig von den luftschallmindernden Eigenschaften der Rohrleitungen. Starke Aufprallgeräusche an 90° Bögen können durch langsamere Umlenkungen mit 2 x 45° Bögen verhindert werden. Entsprechende Formteile sowie Spezialanfertigungen bei komplizierten Formstückgeometrien sind bei Missel erhältlich.

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