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Brandschutzanforderungen bei Kombischotts erfüllen

Der Begriff Kombischott signalisiert dem Verarbeiter, dass Kabel, Rohre und Leitungen gemeinsam in einer Durchführung verlegt und abgeschottet werden können. Mithilfe von KaRo-Stein, -Schaum und -Kitt verschließt der Installateur staubfrei, schnell und einfach die Bauteilöffnung. Zulassung nach Feuerwiderstandsklasse S90 gemäß DIN 4102 inklusive.

Einfache Lösung für den Installateur
Nicht der Maurer sondern der Installateur selbst führt den Verschluss von Bauteilöffnungen mit hoher Schnelligkeit und Präzision aus.

Als besonders praktisch erweist sich das System bei beengten Platzverhältnissen oder bei einseitiger Montage (Installationsschacht, Deckeninstallation). Flexibles und selbstständiges Handeln ermöglicht diese Brandschutzlösung dem Fachhandwerker auch im Zuge von Umbau und Modernisierung.

Wann KaRo-Stein, wann KaRo-Schaum geeignet ist
Die einfachste und schnellste Vorgehensweise hängt von Öffnungsgröße und -form der Kabel-Rohrdurchführung ab: 

  • Entweder komplett mit KaRo-Steinen bei großen Öffnungen
  • KaRo-Steine zusätzlich ergänzt um KaRo-Schaum in größeren Zwischenräumen innerhalb des Schotts oder
  • vollständig mit KaRo-Schaum ausgeschäumt als eigenständiger Schott


Rahmenbedingungen und Zulassung von KaRo-Kombischott
Folgende Maße für Bauteilöffnungen sind laut Zulassung möglich:

  • Massivdecken (70 cm Breite); Länge unbegrenzt
  • Massivwände 100 x 100 cm
  • Leichte Trennwände und Gipswände 84 x 57 cm oder 57 x 84 cm
  • Wände aus Gips-Wandbauplatten nach DIN EN 12860 und „PRIOWALL“ Wandkonstruktionen (58 x 58 cm)


Diese Mischbelegungen sind für KaRo geprüft und genehmigt:

  • brennbare und nichtbrennbare Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Elektrokabel, -leitungen und Elektroinstallationsrohre, Einzelkabel
  • Kabelbündel, Kabeltragetraversen, Telekommunikationskabel, Hochfrequenzkoaxialkabel und optische Faserkabel

    Weitere Informationen zum Download
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